Das Zehn-Punkte-Programm zum großen Zusammenschluss der ganzen Nation für die Vereinigung des Vaterlandes

Dieses Programm wurde vom Präsidenten Kim Il Sung auf der V. Tagung der Obersten Volksversammlung der DVR Korea in der IX. Legislaturperiode am 6. April Juche 82 (1993) als große Charta für den großen Zusammenschluss der Nation dargelegt.

In diesem Programm wurden das Endziel und die ideale Grundlage des großen nationalen Zusammenschlusses und der Grundsatz und die ausführlichen Wege dafür deutlich erklärt.

Es lautet wie folgt:

  1. Durch den großen Zusammenschluss der ganzen Nation muss ein souveräner, friedlicher und neutraler Einheitsstaat gegründet werden.
  2. Der Zusammenschluss muss auf der Liebe zur Nation und ihrem souveränen Geist basieren.
  3. Der Zusammenschluss muss nach dem Prinzip erfolgen, die Koexistenz, das gemeinsame Gedeihen und die Vertretung der gemeinsamen Interessen anzustreben und alles der Sache der Vereinigung der Heimat unterzuordnen.
  4. Alle politischen Streitigkeiten, die Spaltung und Konfrontation innerhalb der Nation fördern, sind einzustellen, wobei der Zusammenschluss anzustreben ist.
  5. Es gilt, die Gefahr eines Überfalls auf den Norden bzw. auf den Süden, die eines Sieges über den Kommunismus und die der kommunistischen Umwandlung gleichzeitig zu bannen und das gegenseitige Vertrauen und den Zusammenschluss zu fördern.
  6. Nord und Süd müssen die Demokratie wertschätzen und auf dem Weg zur Vereinigung der Heimat Hand in Hand gehen, anstatt aufgrund der Unterschiede in der Doktrin und den Grundprinzipien einander abzulehnen.
  7. Es gilt, das materielle und geistige Eigentum einzelner Personen und der Organisationen zu schützen und seine günstige Nutzung für den großen Zusammenschluss der Nation zu fördern.
  8. Die ganze Nation muss durch Kontakte, Besuche und Dialoge gegenseitiges Verständnis und Vertrauen sowie den Zusammenschluss erreichen.
  9. Auf dem Weg zur Vereinigung der Heimat muss die ganze Nation im Norden, Süden und im Ausland die Solidarität miteinander verstärken.
  10. Hohe Anerkennung muss jenen gelten, die zum großen nationalen Zusammenschluss und zur Vereinigung der Heimat beitrugen.

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