Bei den in Japan lebenden Koreanern und den Landsleuten in anderen Ländern handelt es sich um Koreaner und deren Nachfahren, die während der Kolonialherrschaft des japanischen Imperialismus unter verschiedenen Vorwänden z. B. als Zwangsarbeiter und Zwangsrekruten nach Japan verschleppt wurden oder auf der Suche nach dem Lebensunterhalt zur Auswanderung ins Ausland gezwungen waren. Als Staatenlose waren die Auslandskoreaner in der Fremde über einen langen Zeitraum nationaler Diskriminierung ausgesetzt und litten unter absoluter Rechtlosigkeit und bitterer Not.
Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft gewährte die Regierung der DVRK allen Auslandskoreanern den gesetzlichen Status als Bürger der Republik und ergriff eine Reihe von Maßnahmen zu ihrem Schutz.
Heute setzen sich alle im Ausland lebenden koreanischen Bürger mit einem erhabenen Gefühl des nationalen Stolzes und der Selbstachtung energisch für die Vereinigung und das Gedeihen der Heimat ein.