Artikel 39 | In der Demokratischen Volksrepublik Korea erblüht und entwickelt sich die sozialistische Kultur. Sie trägt zur Förderung der schöpferischen Fähigkeiten der Werktätigen und zur Befriedigung ihrer gesunden kulturellen und emotionalen Bedürfnisse bei. |
Artikel 40 | Die Demokratische Volksrepublik Korea führt konsequent die Kulturrevolution durch, um alle Menschen zu Erbauern des Sozialismus heranzubilden, die gründliche Kenntnisse über Natur und Gesellschaft sowie ein hohes kulturelles und technisches Niveau besitzen, und das ganze Volk zum wissenschaftlich-technischen Talenten beschleunigt zu entwickeln. |
Artikel 41 | Die Demokratische Volksrepublik Korea schafft eine wahrhaft volksverbundene und revolutionäre Kultur, die den sozialistischen Werktätigen dient. |
Artikel 42 | Der Staat beseitigt auf allen Gebieten die Lebensweisen der alten Gesellschaft und setzt in jeder Hinsicht die neue, sozialistische Lebensweise durch. |
Artikel 43 | Auf der Grundlage der Prinzipien der sozialistischen Pädagogik erzieht der Staat die heranwachsende Generation zu wahrhaften Patrioten, die für die Gesellschaft und das Kollektiv, für das Vaterland und das Volk kämpfen, und zu Stützpfeilern des sozialistischen Aufbaus, die geistigen Reichtum, moralische Sauberkeit und körperliche Vollkommenheit in sich vereinen. |
Artikel 44 | Der Staat stellt die Volksbildung und die Ausbildung nationaler Kader allen anderen Arbeiten voran und verbindet Allgemeinbildung und technische Bildung, Bildung und produktive Arbeit eng miteinander. |
Artikel 45 | Der Staat entwickelt die allgemeine zwölfjährige Schulpflicht, einschließlich der einjährigen Vorschulpflicht, auf einem hohen Niveau entsprechend der Entwicklungstendenz der modernen Wissenschaft und Technik und den realen Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus. |
Artikel 46 | Der Staat entwickelt das System des Direktstudiums und die verschiedenen Formen des Studiums neben dem Beruf, verbessert ständig die Bildungsinhalte und -methoden und die Bildungsbedingungen und -milieus und bildet somit befähigte wissenschaftlich-technische Talente heran. |
Artikel 47 | Der Staat garantiert allen Lernenden und Studierenden unentgeltliche Ausbildung und gewährt den Studenten Stipendien. |
Artikel 48 | Der Staat intensiviert die Bildung des Menschen durch die Gesellschaft und schafft für alle Werktätigen sämtliche erforderlichen Bedingungen zum Wissenserwerb. |
Artikel 49 | Der Staat erzieht die Vorschulkinder auf Kosten des Staates und der Gesellschaft in Kinderkrippen und Kindergärten. |
Artikel 50 | Der Staat setzt in der wissenschaftlichen Forschungsarbeit das eigenständige Denken durch, führt die Erkenntnisse der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik aktiv ein, vermehrt staatliche Investitionen für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung und erschließt neue wissenschaftlich-technische Gebiete, um die Wissenschaft und Technik des Landes auf Weltniveau zu heben. |
Artikel 51 | Der Staat stellt die Disziplin her, wonach richtige Pläne zur Entwicklung der Wissenschaft und Technik aufgestellt und konsequent erfüllt werden, und verstärkt die schöpferische Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Technikern und Produzenten. |
Artikel 52 | Der Staat entwickelt eine revolutionäre Literatur und Kunst unserer Prägung, die in ihrer Form national und in ihrem Inhalt sozialistisch sind. |
Artikel 53 | Entsprechend dem Streben der Menschen, sich geistig und körperlich weiterzuentwickeln, schafft der Staat moderne Kultureinrichtungen in genügendem Maße, damit alle Werktätigen das sozialistische kulturelle und emotionale Leben nach Belieben genießen können. |
Artikel 54 | Der Staat bewahrt unsere Muttersprache vor jeglichen Formen der Verfremdung und entwickelt sie entsprechend den Erfordernissen der Gegenwart weiter. |
Artikel 55 | Der Staat macht den Sport zum Massensport und zum Lebensbedürfnis, befähigt somit das ganze Volk zur Arbeit und zur Landesverteidigung und entwickelt den Leistungssport entsprechend den realen Verhältnissen unseres Landes und der Entwicklungstendenz des modernen Leistungssportes. |
Artikel 56 | Der Staat festigt und entwickelt das System der allgemeinen unentgeltlichen medizinischen Betreuung, verstärkt das System des Wohnbereichsarztes und der prophylaktischen Medizin und verbessert die materielle Versorgung des Gesundheitswesens, um das Leben der Menschen zu schützen und die Gesundheit der Werktätigen zu fördern. |
Artikel 57 | Der Staat leitet vor der Aufnahme der Produktion Umweltschutzmaßnahmen ein, bewahrt und gestaltet die natürliche Umwelt, verhindert die Umweltverschmutzung und gewährleistet dadurch dem Volk eine kulturvolle und hygienische Lebensumwelt und entsprechende Arbeitsbedingungen. |