Artikel 1 | Die Demokratische Volksrepublik Korea ist ein souveräner sozialistischer Staat, der die Interessen des ganzen koreanischen Volkes vertritt. |
Artikel 2 | Die Demokratische Volksrepublik Korea ist ein revolutionärer Staat. Sie setzt die glänzenden Traditionen fort, die im ruhmreichen revolutionären Kampf gegen die imperialistischen Aggressoren und für die Verwirklichung der Wiedergeburt des Vaterlandes, die Freiheit und das Glück des Volkes entstanden sind. |
Artikel 3 | Die Demokratische Volksrepublik Korea lässt sich beim Aufbau des Staates und in dessen Tätigkeit einzig und allein von dem großen Kimilsungismus-Kimjongilismus leiten. |
Artikel 4 | Die Macht in der Demokratischen Volksrepublik Korea gehört dem gesamten arbeitenden Volk, darunter den Arbeitern, den Bauern, den Armeeangehörigen und den Intellektuellen. |
Artikel 5 | Alle Staatsorgane der Demokratischen Volksrepublik Korea werden nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus gebildet und arbeiten danach. |
Artikel 6 | Die Machtorgane aller Ebenen, von der Kreisvolksversammlung bis zur Obersten Volksversammlung, werden in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt. |
Artikel 7 | Die Abgeordneten der Machtorgane aller Ebenen stehen mit den Wählern in enger Verbindung und sind ihnen für ihre Arbeit verantwortlich. |
Artikel 8 | Die Gesellschaftsordnung der Demokratischen Volksrepublik Korea ist eine Gesellschaftsordnung, in der der Mensch im Mittelpunkt steht, die werktätigen Volksmassen Herr über alles sind und alles ihnen dient. |
Artikel 9 | Die Demokratische Volksrepublik Korea kämpft darum, im nördlichen Landesteil durch die Stärkung der Volksmacht und die energische Entfaltung der drei Revolutionen – der ideologischen, der technischen und der kulturellen Revolution – den vollständigen Sieg des Sozialismus zu erreichen und nach dem Prinzip – Selbstständigkeit, friedliche Vereinigung und großer nationaler Zusammenschluss – die Vereinigung des Vaterlandes zu verwirklichen. |
Artikel 10 | Die Demokratische Volksrepublik Korea basiert auf der politisch-ideologischen Einheit des ganzen Volkes, die auf dem von der Arbeiterklasse geführten Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht. |
Artikel 11 | Die Demokratische Volksrepublik Korea entfaltet ihre gesamte Tätigkeit unter Führung der Partei der Arbeit Koreas. |
Artikel 12 | Der Staat hält sich an die Klassenlinie und verstärkt die volksdemokratische Diktatur, wodurch er die Volksmacht und die sozialistische Ordnung vor den Anschlägen innerer und äußerer Feinde zuverlässig schützt. |
Artikel 13 | Der Staat bewahrt die revolutionären Arbeitsmethoden, bei denen es darum geht, durch die Durchsetzung der massenverbundenen Linie mit Hilfe der Massen die Wege für die Lösung der Fragen zu finden, der politischen Arbeit, der Arbeit mit den Menschen, den Vorrang einzuräumen und so die geistigen Kräfte und die Schaffenskraft der Massen stark zur Geltung zu bringen. |
Artikel 14 | Durch die tatkräftige Entfaltung der Bewegung um das Rote Banner der drei Revolutionen und anderer Massenbewegungen bringt der Staat den Aufbau des Sozialismus in höchstem Maße voran. |
Artikel 15 | Die Demokratische Volksrepublik Korea verteidigt die demokratischen nationalen Rechte und die im Völkerrecht allgemein anerkannten legitimen Rechte sowie die Interessen der koreanischen Landsleute im Ausland. |
Artikel 16 | Die Demokratische Volksrepublik Korea garantiert die legitimen Rechte und Interessen von Ausländern in ihrem Hoheitsgebiet. |
Artikel 17 | Die Souveränität, der Frieden und die Freundschaft sind die Grundideale der Außenpolitik der Demokratischen Volksrepublik Korea und die Prinzipien ihrer außenpolitischen Tätigkeit. |
Artikel 18 | Die Gesetze der Demokratischen Volksrepublik Korea sind Widerspiegelung des Willens und der Interessen des arbeitenden Volkes und die Hauptwaffe der Staatsverwaltung. |