Seit gegen März 1967 verhafteten die südkoreanischen Marionettenmachthaber 325 Auslandssüdkoreaner, darunter Wissenschaftler und Studenten im Ausland wie Frankreich und Westdeutschland, unter dem verfälschten Verdacht, dass sie „sich nach Nordkorea richteten und auch im Inland Spionage trieben“, und richteten sie grausam hin.
In den Prozessen entlarvten die Angeklagten, dass „Anklagen und Geständnisse“ völlig erdichtet wurden, und entfalteten im Gerichtshof energisch den Kampf gegen koloniale Herrschaft der USA über Südkorea und faschistische Unterdrückungen deren Marionettenclique sowie für Demokratisierung der Gesellschaft und Vereinigung des Vaterlandes.
Nach über 10-maligen Gerichtsverhandlungen verhängten im Dezember 1967 die Marionettenclique gesetzwidrig über sie schwere Strafen bis zu Todesstrafe.
Diese Urteile waren unbegründete Urteile ohne Beweise für die „Schuld“ der Angeklagten.
Die Angeklagten nahmen eine entscheidende Stellung ein, dass sie diese Urteile nicht annehmen konnten. Daraufhin wurde gegen diese Urteile Revisionen bis zum Obersten Gerichtshof Südkoreas eingelegt.
Um auch Berufungsgericht extrem reaktionär zu machen, rief die Marionettenclique Unruhen ins Leben, indem sie überall in Seoul im Namen der „Vereinigung der patriotischen Bürger“ Wandzeitungen anschlagen und an „Richter“ Drohbriefe senden ließ
In dieser Atmosphäre wurden im Dezember 1968 Revisionsurteile gefällt. Aber sie waren auch grundlose mörderische Urteile, die von den eigentlichen nicht im Geringsten unterschieden waren.
Das ist ein weiteres Beispiel dafür, welche bösartige mörderische Repressalien das politische Gericht der faschistischen Clique in Südkorea ist.