Abschnitt 5. (Grundrechte und Grundpflichten der Bürger)

ABSCHNITT 5. GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER

Artikel 62

Die Bedingungen dafür, Bürger der Demokratischen Volksrepublik Korea zu werden, werden durch das Gesetz über die Staatsangehörigkeit bestimmt.
Die Bürger stehen, ungeachtet ihres Wohnortes, unter dem Schutz der Demokratischen Volksrepublik Korea.

Artikel 63

Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger in der Demokratischen Volksrepublik Korea beruhen auf dem kollektivistischen Prinzip „Einer für alle, alle für einen“.

Artikel 64

Der Staat garantiert allen Bürgern wahrhaft demokratische Rechte und Freiheiten, ein glückliches materielles und kulturelles Leben.
Die Rechte und Freiheiten der Bürger in der Demokratischen Volksrepublik Korea erweitern sich ständig gemäß der Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Ordnung.

Artikel 65

Alle Bürger haben in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gleiche Rechte.

Artikel 66

Jeder Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, hat, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seinem Beruf, seiner Aufenthaltsdauer, seiner Vermögenslage, seinem Bildungsgrad, seiner Parteizugehörigkeit, seinen politischen und religiösen Anschauungen, aktives und passives Wahlrecht.
Auch die Bürger, die in der Armee dienen, sind wahlberechtigt und können gewählt werden.
Personen, denen das Wahlrecht durch Gerichtsurteil aberkannt wurde, und psychisch Erkrankte haben kein aktives und passives Wahlrecht.

Artikel 67

Die Bürger genießen Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Demonstrations- und Vereinigungsfreiheit.
Der Staat garantiert die Bedingungen für die freie Betätigung demokratischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen.

Artikel 68

Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch garantiert, dass die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Zeremonien gestattet werden.
Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung missbrauchen.

Artikel 69

Die Bürger haben das Recht, Beschwerden und Gesuche einzureichen.
Der Staat sorgt dafür, dass Beschwerden und Gesuche gemäß den Regelungen der Gesetze beraten und gerecht entschieden werden.

Artikel 70

Die Bürger haben das Recht auf Arbeit.
Alle arbeitsfähigen Bürger können den ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf wählen; ein gesicherter Arbeitsplatz und normale Arbeitsbedingungen sind ihnen garantiert.
Die Bürger arbeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und erhalten Entgelt entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit.

Artikel 71

Die Bürger haben das Recht auf Erholung. Dieses Recht wird garantiert durch die festgelegte Arbeitszeit, durch Ruhetage, durch voll bezahlten Urlaub, durch den Aufenthalt in Erholungsstätten und Ferienheimen auf Staatskosten sowie durch die ständig zunehmende Zahl verschiedener kultureller Einrichtungen.

Artikel 72

Die Bürger haben das Recht auf unentgeltliche medizinische Betreuung. Bürger, die durch Alter, Krankheit oder körperliche Behinderung ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, sowie allein stehende alte Menschen und Kinder haben ein Recht auf materielle Unterstützung. Dieses Recht wird garantiert durch das System der unentgeltlichen ärztlichen Betreuung, durch die ständig wachsende Zahl von Krankenhäusern, Sanatorien und anderen medizinischen Einrichtungen, durch die staatliche Sozialversicherung und durch die Sozialfürsorge.

Artikel 73

Die Bürger haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird durch das fortschrittliche Bildungssystem und durch die volksverbundenen Maßnahmen des Staates für das Bildungswesen garantiert.

Artikel 74

Die Bürger können sich wissenschaftlich, literarisch und künstlerisch frei betätigen.
Der Staat sorgt für die Erfinder und Neuerer.
Urheberrecht, Recht auf Erfindungen und Patentrecht werden durch Gesetze geschützt.

Artikel 75

Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.

Artikel 76

Revolutionäre Kämpfer, Familien von gefallenen Revolutionären und gefallenen Patrioten, Familien von Angehörigen der Volksarmee, Kriegsversehrte und Armeedienstgeschädigte genießen den besonderen Schutz des Staates und der Gesellschaft.

Artikel 77

Die Frau hat die gleiche gesellschaftliche Stellung und die gleichen Rechte wie der Mann.
Durch Gewährleistung eines Schwangerschafts- und Wochenurlaubs, durch die Verkürzung der Arbeitszeit für Mütter mit mehreren Kindern, durch den Ausbau des Netzes von Entbindungskliniken, Kinderkrippen und Kindergärten und durch andere Maßnahmen genießen Mütter und Kinder den besonderen Schutz des Staates.
Der Staat schafft den Frauen alle Voraussetzungen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Artikel 78

Ehe und Familie genießen den Schutz des Staates.
Der Staat schenkt der Festigung der Familie als grundlegender Lebenseinheit der Gesellschaft große Aufmerksamkeit.

Artikel 79

Den Bürgern werden die Unantastbarkeit ihrer Person und ihres Wohnraums sowie das Postgeheimnis garantiert.
Ohne gesetzliche Handhabe darf kein Bürger inhaftiert oder festgenommen und kein Wohnhaus durchsucht werden.

Artikel 80

Schutz und Asyl gewährt die Demokratische Volksrepublik Korea allen Ausländern, die verfolgt werden, weil sie für Frieden, Demokratie, nationale Unabhängigkeit und Sozialismus, für Freiheit wissenschaftlicher und kultureller Betätigung gekämpft haben.

Artikel 81

Die Bürger haben die Pflicht, die politisch-ideologische Geschlossenheit und Einheit des Volkes standhaft zu verteidigen.
Die Bürger sind verpflichtet, ihrer Organisation und ihrem Kollektiv Achtung entgegenzubringen und in hohem Maße einen hingebungsvollen Geist für die Gesellschaft und das Volk zu entfalten.

Artikel 82

Die Bürger sind verpflichtet, die Gesetze des Staates und die sozialistischen Lebensnormen einzuhalten sowie die Ehre und Würde zu wahren, Bürger der Demokratischen Volksrepublik Korea zu sein.

Artikel 83

Die Arbeit ist die erhabene Pflicht und Ehre der Bürger.
Die Bürger sind verpflichtet, bewusst und aufrichtig an der Arbeit teilzunehmen und die Arbeitsdisziplin und die Arbeitszeit streng einzuhalten.

Artikel 84

Die Bürger haben die Pflicht, das Staats- und Gemeinschaftsvermögen zu schonen und zu achten, gegen alle Erscheinungen von Veruntreuung und Verschwendung aufzutreten und in ihrer Eigenverantwortung die Wirtschaft des Landes sorgfältig zu gestalten.
Das Vermögen des Staates, der gesellschaftlichen Organisationen und der Genossenschaften ist unantastbar.

Artikel 85

Die Bürger haben die Pflicht, stets hohe revolutionäre Wachsamkeit zu üben und im Interesse der Sicherheit des Staates unter Einsatz ihres Lebens zu kämpfen.

Artikel 86

Die Verteidigung des Vaterlandes ist die höchste Pflicht und Ehre der Bürger.
Die Bürger sind verpflichtet, das Vaterland zu verteidigen und ihren Dienst in der Armee entsprechend den gesetzlichen Regelungen abzuleisten.

 

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